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Der größte Glücksfall ist eingetreten und Sie haben im Lotto abgeräumt… Wen wollen Sie an Ihrem Glück teilhaben lassen? Bekommen die Kinder einen Teil des Lottogewinns oder geben Sie sogar Ihren guten Freunden etwas ab?
Viele Lottogewinner verschenken einen Teil Ihrer Gewinnsumme an Nahestehende oder die Lieben und verteilten so das Lotto-Glück auf mehrere Schultern. Was es dabei zu beachten, das erfahren Sie hier im Magazin von Tippland.
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Lottogewinn verschenken – geht das?
Wer beim Tippen auf die Lottozahlen eine größere Summe gewonnen hat, der kann sich künftig vieles leisten. Zahlreiche Spieler handeln beim Lottogewinn aber weniger eigennützig als man denken mag. Es gibt nicht wenige Tipper, die Spenden einen Teil Ihres Gewinns an gemeinnützige Organisationen, um mit dem Geld Gutes zu bewirken. Andere wiederum denken beim Lottogewinn als erstes an Ihre Liebsten – und wollen den Lottogewinn verschenken.
Was es dabei zu beachten gilt, hängt vor allem von der Höhe des Lottogewinns ab – bzw. welche Summe Sie verschenken wollen! Zum anderen ist relevant, an wen Sie den Lottogewinn verschenken wollen.
Grundsätzlich steht es Ihnen nämlich frei, Ihren Lottogewinn zu verschenken. Warum auch sollte dies nicht möglich sein? Sobald der Gewinn auf Ihrem Konto ist, gehört das Geld Ihnen und Sie können frei darüber verfügen!
Verschenkt man allerdings einen großen Teil des unverhofften Geldsegens, so gilt es vor allem die Schenkungssteuer zu beachten. Diese fällt in Deutschland ab einer gewissen Höhe automatisch an, weshalb es schlau ist, sich im Vorfeld genau zu informieren.
Bis zu welcher Höhe Sie Ihren Lottogewinn steuerfrei verschenken können, erfahren Sie im nächsten Teil.
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Lotto – Schenkungssteuer beachten
Kann man Lottogewinne steuerfrei verschenken? Während in Deutschland ein Lottogewinn grundsätzlich steuerfrei ist, ändert sich dies unter Umständen, wenn man einen Lottogewinn verschenken will. In diesem Falle greift nämlich in Deutschland die Regelung zur Schenkungssteuer.
Darin ist festgehalten, bis zu welchem Betrag Schenkungen steuerfrei von Statten gehen und ab wann auf die Geldsumme Steuern fällig werden.
Hierbei entscheidet vor allem der Grad der Verwandtschaft oder Bekanntschaft darüber, ab wann Steuern erhoben werden. Denn es gibt immer auch Freibeträge, die zu Gunsten des Schenkenden angewendet werden können.
Dabei zeigt sich:
- Je größer das Verwandtschaftsverhältnis ist, desto höher sind auch die gültigen Freibeträge hinsichtlich der Schenkungssteuer beim Lottogewinn.
- Umgekehrt gilt: Je entfernter das Verwandtschaftsverhältnis ist, desto höher sind die zu erwartenden Steuersätze im Fall einer Überschreitung der Freibeträge.
- Und letztlich: Je größer die Geldsumme ist, mit der man einen Nahestehenden beglückt, desto größer werden die steuerlichen Abgaben, die man einplanen muss.
Zugute kommen dem Schenkenden und dem Beschenkten dazu bestimmte Fristen, die es ermöglichen, die Freibeträge im Abstand von einigen Jahren mehrfach auszuschöpfen. Wenn man diese Zeiträume beachtet, kann man theoretisch nach der Lottoziehung den ganzen Lottogewinn steuerfrei verschenken.
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Wie viel Geld darf man verschenken? 💡
In Deutschland gibt es sogenannte Freibeträge für Schenkungen an Verwandte, Freunde und Bekannte, die sich nach dem Verwandschaftsverhältnis richten. So gilt unter Ehepartnern eine Höchstgrenze von 500.000 Euro, die alle zehn Jahre neu ausgeschöpft werden kann.
Gewinn verschenken – die Freibeträge
Wie viel Geld darf man bei Lottogewinn verschenken? Die Freibeträge für Schenkungen, die natürlich auch greifen, wenn man einen Lottogewinn verschenken will, staffeln sich nach dem Verwandtschaftsgrad von Schenkenden und dem Beschenkten. Dabei fällt auf, dass die Beträge recht großzügig gewählt sind. Dies hat seinen Ursprung darin, dass eine Schenkung oftmals dafür genutzt wird, die Vererbungssteuer zu umgehen. Verschenkt man nämlich einen Teil seines Besitzes bereits zu Lebzeiten in kleinen Teilen, so geht der Fiskus leer aus.
Dies könnte auch Ihnen zugutekommen, wenn Sie sich entscheiden Ihren Lottogewinn oder einen Teil davon zu verschenken. Bei Schenkungen gelten aktuell die folgenden Freibeträge:
Beschenkte | Freibetrag |
---|---|
Ehepartner und eingetragene Lebenspartner | 500.000 € |
Kinder und Stiefkinder | 400.000 € |
Enkel und Kinder der Stiefkinder | 200.000 € |
Urenkel | 100.000 € |
Eltern und Großeltern | 100.000 € |
Geschwister, Neffen, Nichten | 20.000 € |
Sonstige Beschenkte (z. B. Freunde, Bekannte oder andere nicht verwandte Personen) | 20.000 € |
Wie Sie sehen, können zum Teil immense Geldsummen steuerfrei verschenkt werden. Bei Beträgen, die über die geltenden Freibeträge hinausgehen, gilt zudem die Zehn-Jahres-Regelung. Diese besagt, dass Freibeträge pro Person alle zehn Jahre ausgeschöpft werden können.
Sollten Sie also einen millionen-schweren Jackpot-Gewinn verteilen ojackpot zu knacken., so empfiehlt es sich, die Schenkung über einen längeren Zeitraum zu stückeln oder alternativ auf möglichst viele Schultern zu verteilen.
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Lottogewinn verschenken – so hoch ist die Steuer!
Für den Fall, dass die Freibeträge beim Verschenken des Lottogewinns ausgeschöpft wurden, greift der Fiskus zu und erhebt Schenkungssteuern in bestimmter Höhe. Hierbei gilt nun Chancengleichheit. Nicht das Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Schenkenden und dem Beschenkten ist hier relevant, sondern die Lohnsteuerklasse des Beschenkten und die Höhe der Summe, die als Geschenk den Besitzer wechselt.
Bei Schenkungen oberhalb der Freigrenze gelten die folgenden Steuersätze:
Wert der Schenkung | Steuerklasse 1 | Steuerklasse 2 | Steuerklasse 3 |
---|---|---|---|
bis 75.000 Euro | 7 % | 15 % | 30 % |
bis 300.000 Euro | 11 % | 20 % | 30 % |
bis 600.000 Euro | 15 % | 25 % | 30 % |
bis 6 Millionen Euro | 19 % | 30 % | 30 % |
bis 13 Millionen Euro | 23 % | 35 % | 50 % |
bis 26 Millionen Euro | 27 % | 40 % | 50 % |
Wie Sie sehen, beträgt der Spitzensteuersatz bei Lottogewinnen, die verschenkt werden, bis zu 50 %, sofern keine Freibeträge geltend gemacht werden können. Insbesondere, wenn es sich um einen Millionen-schweren Gewinn handelt, sollte man sich also einen Schlachtplan für eine gestaffelte Schenkung zurrechtlegen.
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Lottogewinn teilen – FAZIT
Das Glück ist bekanntlich das einzige, was sich vermehrt, wenn man es teilt. So sagt es zumindest ein bekanntes Sprichwort. Als Lottogewinner kann man ebenso seinen Lottogewinn mit Freunden teilen oder die Familie beschenken, muss dabei aber die Freibeträge beachten. Überschreitet man diese, werden auf die verschenkten Lottogewinne Steuern erhoben.
Mehr erfahren: Muss ich meinen Lottogewinn versteuern?
Unser Tipp: Wer übrigens von vornherein mit anderen zusammen Lotto spielt, der braucht sich um das Thema Schenkungssteuer keine Gedanken machen. Bei einer Spiel- oder Tippgemeinschaft ist nämlich von vornherein geregelt, dass es sich im Gewinnfall um einen gemeinsamen Lottogewinn handelt. Auch bei Tippland können Sie sich mit anderen Spielern zusammenschließen. Entweder, Sie entscheiden sich dazu eine Tippgemeinschaft zu gründen oder Sie schließen sich einer unseren Lotto-Spielgemeinschaften online an.
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Wir wünschen Ihnen viel Glück!
Lottogewinn verschenken – Fragen & Antworten
Wie viel darf ich von meinem Lottogewinn verschenken?
Grundsätzlich steht es Ihnen als Lottogewinner frei, einen Teil oder sogar Ihren ganzen Lottogewinn zu verschenken. Dabei gilt es jedoch, die jeweils gültigen Freibeträge bspw. für Ehepartner, Kinder bis hin zu Bekannten zu beachten.
Wieviel Geld darf ich steuerfrei verschenken an Freunde?
Während für Ehepartner ein Freibetrag von 500.000 Euro gilt und dieser für Eltern und Großeltern noch 100.000 Euro liegt, kann man an Freunde, Bekannte und nicht verwandte Personen bis zu 20.000 Euro verschenken, ohne dass Steuern fällig werden.
Ist ein Lottogewinn eine Schenkung?
Ein Lottogewinn gilt per se nicht als Schenkung, sondern als Gewinn aus einem Glücksspiel. Ein Sonderfall sind obengenannte Schenkungen, auf die ab einer bestimmten Höhe eine Schenkungssteuer erhoben wird.
Wird ein Lottogewinn dem Finanzamt gemeldet?
Nein, in Deutschland sind Gewinne aus Lotterien grundsätzlich steuerfrei. Sie gelten im Sinne des Gesetzes nämlich nicht als “Einkommen”. Erzielen Sie mit den Gewinnen indes Erträge (bspw. aus einer Vermietung), so müssen diese Erträge versteuert werden.
Kann man Lottogewinne vererben?
Einen Lottogewinn zu vererben ist problemlos möglich, sofern man sich an die geltenden Regelungen hinsichtlich der Erbschaftssteuer hält. Dann können Sie andere an Ihrem großen Lottoglück teilhaben lassen.
Kann ich einen Lottoschein verschenken?
Ja, einen Lottoschein können Sie problemlos verschenken, sofern dieser nicht personalisiert, bzw. auf Ihren Namen ausgestellt ist. Wichtig ist, dass der Beschenkte auch über die Spielquittung verfügt, um einen etwaigen Gewinn einzulösen.</p
Quellen:
https://www.steuern.de/lottogewinn-versteuern
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